AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | NOVOPOS AG Roosstrasse 23 8832 Wollerau / SZ gültig ab: 1. Januar 2010 | |
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Vertriebspartner von NOVOPOS anerkennt mit jeder Bestellung die nachstehenden Liefer- und Verkaufs-bedingungen. Die aktuellen, jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind veröffentlicht auf der Homepage von NOVOPOS.
NOVOPOS kommuniziert auf Verlangen dem Vertriebspartner einen empfohlenen Referenzpreis (recommended end-user price), wobei der Vertriebspartner in seiner Preisgestaltung frei bleibt. Der Nettopreis und / oder der Referenzpreis kann jeweils den aktuellen Marktverhältnissen angepasst werden, ohne gegenseitige Kündigung der Vertriebsvereinbarung.
Für grössere Projekte können projektspezifische Spezialkonditionen vereinbart werden. Diese gelten im Normalfall für die Dauer des Projektes, maximal jedoch während sechs Monaten nach Offertstellung. Für bedeutendere Jahresbedärfe können produktspezifische Spezialkonditionen vereinbart werden. Diese gelten jeweils bis zum 31. Dezember.
Der Vertriebspartner ist für seinen Kunden primärer Gesprächspartner und trägt im Normalfall die Verantwortung als Generalunternehmer.
Bestellungen, die bis 12.00 Uhr bei NOVOPOS eingegangen sind, werden noch am selben Tag verschickt und sind im Normalfall bis 12.00 Uhr des folgenden Arbeitstages beim Besteller oder bei der angegebenen Zustelladresse. Vorausgesetzt ist ein genügender Lagerbestand bei NOVOPOS. Bei Auslieferung oder Abholung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bestellungseingang erfolgt keine Auftragsbestätigung.
Die Transportkosten werden separat belastet. Diese richten sich nach den gültigen Posttarifen (bis 30 kg) oder nach den Tarifen von ASTAG - Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (über 30 kg). Expresslieferungen werden zusätzlich berechnet, ebenfalls nach den gültigen Posttarifen. Bei Teil- oder Rückstandslieferungen werden die normalen Transportkosten belastet.
| 7. Annahme der Lieferung Die Lieferungen sind gegen Transportschäden versichert. Sendungen mit allfälligen Schäden sind sofort dem betreffenden Transportunternehmen zwecks Erstellung des Schadenprotokolls anzumelden.
Wenn die Rücksendung nicht komplett oder nicht in der Originalverpackung oder die Originalverpackung Schäden aufweist, behält sich NOVOPOS das Recht vor, die Sendung wieder zu retournieren oder einen angemessenen Betrag für die Instandstellung zu verrechnen. Ausgenommen von der Garantie ist das Verbrauchsmaterial wie Papierrollen, Farbbänder, Tintenpatronen, Druckköpfe, Toner, Entwicklungseinheiten für Laser usw. Ebenfalls ausgenommen sind Strom- und Datenkabel aller Art. Während einer Reparatur werden keine Ersatz-Geräte von NOVOPOS zur Verfügung gestellt. NOVOPOS behält sich das Recht vor, die Geräte, welche nicht durch NOVOPOS verkauft wurden, unrepariert und auf Kosten des Einsenders zurückzusenden. Allfällige Reparaturen von solchen Geräten erfolgen auf Kosten des Einsenders. Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Die Produkte bleiben Eigentum von NOVOPOS bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Bei Ueberschreiten der Zahlungstermine behält sich NOVOPOS das Recht vor, einen bankenüblichen Verzugszins zu berechnen und weitere Auslieferungen gegen Vorauszahlung vorzunehmen. Die Vertriebsvereinbarung trifft sofort ausser Kraft bei einem Zahlungsverzug oder einem Konkurs des Vertriebspartners. Gerichtsstand ist ebenfalls 8832 Wollerau / SZ. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem Schweizerischen Recht. |