Skip to Store Area:

Seiten durchsuchen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

NOVOPOS AG

Roosstrasse 23

8832 Wollerau / SZ

gültig ab: 1. Januar 2010

   

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr zwischen NOVOPOS und dem Vertriebspartner.

Der Vertriebspartner von NOVOPOS anerkennt mit jeder Bestellung die nachstehenden Liefer- und Verkaufs-bedingungen. Die aktuellen, jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind veröffentlicht auf der Homepage von NOVOPOS.



2. Vertriebspolitik
NOVOPOS verkauft ihre Produkte und Dienstleistungen an Vertriebspartner (Wiederverkäufer) zu Nettopreisen.

NOVOPOS kommuniziert auf Verlangen dem Vertriebspartner einen empfohlenen Referenzpreis (recommended end-user price), wobei der Vertriebspartner in seiner Preisgestaltung frei bleibt.

Der Nettopreis und / oder der Referenzpreis kann jeweils den aktuellen Marktverhältnissen angepasst werden, ohne gegenseitige Kündigung der Vertriebsvereinbarung.



3. Preisgestaltung
NOVOPOS verrechnet dem Kunden den für das Produkt oder die Dienstleistung aktuell geltenden Nettopreis zuzüglich obligatorischen Steuern (MWST).

Für grössere Projekte können projektspezifische Spezialkonditionen vereinbart werden. Diese gelten im Normalfall für die Dauer des Projektes, maximal jedoch während sechs Monaten nach Offertstellung.

Für bedeutendere Jahresbedärfe können produktspezifische Spezialkonditionen vereinbart werden. Diese gelten jeweils bis zum 31. Dezember.



4. Kundenunterstützung
Der Vertriebspartner verpflichtet sich, seinem Kunden gegenüber (end-user) eine optimale Unterstützung zu gewährleisten.

Der Vertriebspartner ist für seinen Kunden primärer Gesprächspartner und trägt im Normalfall die Verantwortung als Generalunternehmer.



5. Bestellungen
Bestellungen können telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Die Bestellung ist grundsätzlich gültig, wenn sie von NOVOPOS schriftlich bestätigt wird.

Bestellungen, die bis 12.00 Uhr bei NOVOPOS eingegangen sind, werden noch am selben Tag verschickt und sind im Normalfall bis 12.00 Uhr des folgenden Arbeitstages beim Besteller oder bei der angegebenen Zustelladresse. Vorausgesetzt ist ein genügender Lagerbestand bei NOVOPOS.

Bei Auslieferung oder Abholung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Bestellungseingang erfolgt keine Auftragsbestätigung.



6. Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt normalerweise ab Lager Schweiz. Die Verfügbarkeit und Lieferbarkeit kann nicht garantiert werden. Die angegebenen Liefertermine sind als Richtwerte zu sehen. NOVOPOS übernimmt keine Haftung für Schäden aus verspäteten Lieferungen.

Die Transportkosten werden separat belastet. Diese richten sich nach den gültigen Posttarifen (bis 30 kg) oder nach den Tarifen von ASTAG - Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (über 30 kg).

Expresslieferungen werden zusätzlich berechnet, ebenfalls nach den gültigen Posttarifen.

Bei Teil- oder Rückstandslieferungen werden die normalen Transportkosten belastet.



 

7. Annahme der Lieferung
Reklamationen an einer Lieferung sind innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als angenommen.

Die Lieferungen sind gegen Transportschäden versichert. Sendungen mit allfälligen Schäden sind sofort dem betreffenden Transportunternehmen zwecks Erstellung des Schadenprotokolls anzumelden.



8. Rücksendungen
Rücksendungen sind zulässig durch vorherige Absprache mit NOVOPOS und unter Verwendung des RMA-Formulars (download von der NOVOPOS Homepage). Nach Ablauf von sieben Arbeitstagen werden grundsätzlich keine Geräte mehr zurückgenommen.

Wenn die Rücksendung nicht komplett oder nicht in der Originalverpackung oder die Originalverpackung Schäden aufweist, behält sich NOVOPOS das Recht vor, die Sendung wieder zu retournieren oder einen angemessenen Betrag für die Instandstellung zu verrechnen.


9. Garantien und Reparaturen
NOVOPOS gewährt dem Vertriebspartner eine Produkt-Garantie ab dem Fakturadatum für die Dauer, welche ebenfalls in der Rechnung aufgeführt ist.

Ausgenommen von der Garantie ist das Verbrauchsmaterial wie Papierrollen, Farbbänder, Tintenpatronen, Druckköpfe, Toner, Entwicklungseinheiten für Laser usw. Ebenfalls ausgenommen sind Strom- und Datenkabel aller Art.

Während einer Reparatur werden keine Ersatz-Geräte von NOVOPOS zur Verfügung gestellt.

NOVOPOS behält sich das Recht vor, die Geräte, welche nicht durch NOVOPOS verkauft wurden, unrepariert und auf Kosten des Einsenders zurückzusenden. Allfällige Reparaturen von solchen Geräten erfolgen auf Kosten des Einsenders.


10. Bezahlung
Der Fakturabetrag ist innert 30 Tagen rein netto zu begleichen

Das Zurückhalten von Zahlungen aufgrund irgendwelcher Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen.

Die Produkte bleiben Eigentum von NOVOPOS bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung.

Bei Ueberschreiten der Zahlungstermine behält sich NOVOPOS das Recht vor, einen bankenüblichen Verzugszins zu berechnen und weitere Auslieferungen gegen Vorauszahlung vorzunehmen.


11. Kündigung
Die getroffene Vertriebsvereinbarung kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer 30-tägigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Vertriebsvereinbarung trifft sofort ausser Kraft bei einem Zahlungsverzug oder einem Konkurs des Vertriebspartners.


12. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 8832 Wollerau / SZ

Gerichtsstand ist ebenfalls 8832 Wollerau / SZ.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.